AOK - Gesundheitsnavigator

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FRIEDENSHEIM

REDTENBACHERSTRASSE 10-14
76137 KARLSRUHE

Telefon:0721/6190150
Fax:0721/619015101
Infos: Preise: Vollstationäre Pflege - Allgemeiner Pflegesatz

Preise: Vollstationäre Pflege - Allgemeiner Pflegesatz

Alle Leistungen, die keinen expliziten Hinweis auf Zuzahlungspflicht enthalten, sind im angegebenen Pflegesatz bereits enthalten.

Pflegestufe Preis Pflegeplatz pro Tag (in Euro) Anteil der Pflegekasse pro Tag (in Euro) Eigenanteil des Heimbewohners
(in Euro)
Tag 30 Tage
Zzgl. Investitionskosten pro Tag (in Euro)
[?]
19,52 bis 23,59 
I 69,95 33,63 36,32 1.089,62
II 84,15 42,04 42,11 1.263,16
III 101,45 50,95 50,50 1.514,90
Härtefall 113,55 63,05 50,50 1.514,98
mehr Informationen

Informationen zu den Preisen

Alle Preise gelten pro Tag.

Preis des Pflegeplatzes:

Der Preis des Pflegeplatzes umfasst den Pflegesatz der Einrichtung, die entsprechenden Kosten der Unterkunft und der Verpflegung sowie die Ausbildungskosten des Personals.

Anteil der Pflegekasse:

Dies ist der Geldbetrag, der aus der Pflegeversicherung je nach bewilligter Pflegestufe dem Pflegebedürftigen zur Verfügung steht.

Vom Heimbewohner zu zahlendes Entgelt:

Dies ist der Betrag, den der Pflegebedürftige täglich an die Pflegeeinrichtung zu entrichten hat. Hinzu kommen noch die Investitionskosten. Die genannten Beträge gelten bei einem Aufenthalt während eines gesamten Kalendermonats. Bei Teilmonaten (Heimaufnahme etc.) vermindert sich dieser Tagesbetrag. Erkundigen Sie sich diesbezüglich direkt in der gewünschten Einrichtung oder bei Ihrer AOK.

Investitionskosten:

Investitionskosten decken die Kosten des Gebäudes und dessen Instandhaltung (Kaltmiete) der Einrichtung ab. Nähere Informationen finden Sie bei dem grünen Fragezeichen in der Investitionskostenspalte.

Die Investitionskosten werden nicht von der AOK verhandelt und sie werden entweder durch die Einrichtungen selbst freiwillig gemeldet, oder - je nach Stand getroffener Vereinbarung - vom Sozialhilfeträger mitgeteilt. Aus diesem Grund können die hier genannten Angaben ggf. von aktuellen Investitionskosten abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer gewünschten Einrichtung über die für Sie relevanten Investitionskosten bevor Sie sich für eine Einrichtung entscheiden.

Infos: Heimvertrag*

Heimvertrag*

Ein Unternehmer, der sich im Sinne des § 1 WBVG vertraglich zur Überlassung von Wohnraum und zur Erbringung von Pflege- und Betreuungsleistungen verpflichtet, die der Bewältigung eines durch Alter, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung bedingten Hilfebedarfs dienen, hat diesen Vertrag gemäß § 6 WBVG schriftlich abzuschließen. Zudem hat der Unternehmer dem Verbraucher eine Ausfertigung des Vertrags auszuhändigen.


Dabei hat der Vertrag auch bestimmte Mindestinhalte zu umfassen, er muss


  • die Leistungen des Unternehmers nach Art, Inhalt und Umfang einzeln beschreiben
  • die für diese Leistungen jeweils zu zahlenden Entgelte, getrennt nach Überlassung des Wohnraums, Pflege- oder Betreuungsleistungen, gegebenenfalls Verpflegung als Teil der Betreuungsleistungen sowie den einzelnen weiteren Leistungen, die nach § 82 Absatz 3 und 4 SGB XI gesondert berechenbaren Investitionskosten und das Gesamtentgelt angeben
  • die vom Unternehmer vor Vertragsabschluss abgegebenen Informationen - über sein allgemeines Leistungsangebot und über den wesentlichen Inhalt seiner für den Verbraucher in Betracht kommenden Leistungen gemäß § 3 WBVG - enthalten. Mögliche Abweichungen von den vorvertraglichen Informationen gegenüber dem Verbraucher sind dabei kenntlich zu machen.

Weitere Anforderungen können sich aus den heimrechtlichen Regelungen auf Landesebene ergeben.
Infos: Transparenzbericht

Transparenzbericht

Qualität der stationären Pflegeeinrichtung
FRIEDENSHEIM
REDTENBACHERSTRASSE 10-14, 76137 KARLSRUHE Tel: 0721/6190150 Fax: 0721/619015101
Gesamtergebnis
Transparenzbericht Detailansicht Detailansicht Detailansicht Detailansicht Detailansicht
MDK-Prüfung am:
14.03.2013
Anzahl der versorgten Bewohner:
61
Anzahl der in die Prüfung einbezogenen Bewohner:
6
Anzahl der befragten Bewohner:
6
Pflegeeinrichtung hat eine Wiederholgungsprüfung beantragt:
nein
Pflegeheime im Bundesland:
1526
davon geprüft:
1390
*) Diese Angaben wurden durch die Pflegeeinrichtungen selbst eingestellt. Der AOK-Bundesverband übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität dieser so gekennzeichneten Informationen, hierfür sind die jeweiligen Pflegeeinrichtungen selbst verantwortlich.